Steuern sparen

Neue farbige Wohnräume, die Hausfassade im neuen Glanz oder eine energiesparende Wärmedämmung - Profitieren Sie jetzt von der Steuerersparnis für kostengünstige Malerarbeiten bei der Instandsetzung und Modernisierung.
- Raum- und Fassadengestaltung (Maltechniken, Tapezieren, Fassadenanstrich)
- Aus-/Umbau der Wohnräume, des Badezimmers, des Dachgeschosses und Kellers
- Bodenbelagarbeiten (Teppichboden, Parket, Fliesen)
- Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern und Heizkörpern
- Arbeiten an Dächern, Balkonen, Garagen, Zäunen
- Wärmedämmung, Trockenbau, Verputzarbeiten
- Aufwendungen für Wartungsarbeiten (jährliche Kontrolle von Holzbauteilen und Fassaden-Check)
Im Privathaushalt (selbst genutztes Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Mietwohnung) können bis zu 1.200 Euro (oder 20% von 6.000 Euro) eingespart werden.
Voraussetzungen für den Erhalt des Steuerbonus sind:
- Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
- Arbeitskosten müssen als separater Betrag auf der Rechnung ausgewiesen sein. Materialkosten und sonstige gelieferte Ware sind nicht zu berücksichtigen.
- Der Rechnungsbetrag muss auf das Konto des Malerbetriebes überwiesen werden.
- Ein Nachweis durch den Beleg des Kreditinstitutes in Form einer Überweisung oder eines Kontoauszuges ist unbedingt erforderlich.
Wie hoch ist der Steuerbonus?
Der Steuerbonus beträgt max 20% von 6.000 Euro der Arbeitskosten für Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsleistungen, d.h. maximal 1.200 Euro. Der Betrag kann max einmal pro Jahr und pro Haushalt in Anspruch genommen werden.
Kein Steuerbonus
Der Steuerbonus ist nicht erhältlich, wenn die Aufwendungen als Betriebsausgaben, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben geltend gemacht werden.